gaertner.studio — Tobias Gärtner
Am Nasenberg 12, 3133 Traismauer · office@gaertner.studio
Stand: Oktober 2026
Diese AGB gelten für sämtliche Foto- und Videoproduktionen von gaertner.studio. Für das jeweilige Projekt maßgeblich sind stets AGB und individuelles Angebot gemeinsam.
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
1.1. Diese AGB gelten für alle Foto- und Videoproduktionen sowie damit verbundene Leistungen von Tobias Gärtner („Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern und Verbrauchern („Auftraggeber“).
1.2. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen im individuellen Angebot gehen diesen AGB vor. Lieferzeiten, konkrete Leistungsumfänge (Deliverables), die vereinbarte Einsatzzeit und projektspezifische Reisekosten werden stets im individuellen Angebot festgelegt.
1.3. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers per E-Mail.
1.4. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots per E-Mail zustande. Diese AGB werden dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss als Beilage zum Angebot zugänglich gemacht.
2. Preise, Einsatzzeit und Nebenkosten
2.1. Alle Preise verstehen sich gegenüber sämtlichen Auftraggebern als Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Im Angebot werden Nettobetrag, Umsatzsteuer und Gesamtbetrag ausgewiesen. Solange der Auftragnehmer die Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG) anwendet, wird keine Umsatzsteuer verrechnet. Maßgeblich ist die Rechtslage zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.
2.2. Einsatzzeit: Die Einsatzzeit vor Ort wird im Angebot in Stunden vereinbart. Überschreitet die tatsächliche Einsatzzeit auf Wunsch oder aus der Sphäre des Auftraggebers die vereinbarte Stundenanzahl, wird die Mehrzeit je angefangener halber Stunde gesondert verrechnet, und zwar zu dem im Angebot für Mehrzeit genannten Satz oder, falls dort keiner genannt ist, zu dem Satz, den der Auftragnehmer vor Beginn der Mehrzeit vor Ort mitteilt und anschließend per E-Mail bestätigt. Erfolgt keine solche Mitteilung, gilt ein angemessenes Entgelt als vereinbart.
2.3. An- und Abreise innerhalb Wiens ist im Honorar enthalten.
2.4. Reisen außerhalb Wiens (Fahrtkosten, gegebenenfalls Übernachtung und Reisezeit) werden projektbezogen kalkuliert und im Angebot ausgewiesen.
2.5. Sonstige Nebenkosten: Vorhersehbare Nebenkosten (z. B. Parkgebühren, Geräte- oder Studiomiete, Zusatzlizenzen) werden im Angebot ausgewiesen. Unvorhergesehene Nebenkosten ab EUR 100 werden nach Möglichkeit vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt und gegen Nachweis gesondert verrechnet.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Die Schlussrechnung wird mit Lieferung der finalen Fassung gelegt, spätestens jedoch mit Abnahme gemäß Punkt 7.3, und ist binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
3.2. Bei Auftragswerten unter EUR 5.000 ist keine Anzahlung erforderlich.
3.3. Bei Auftragswerten ab EUR 5.000 ist eine Anzahlung von 25 % der Auftragssumme nach Vertragsabschluss fällig. Der Auftragnehmer ist erst nach Eingang der Anzahlung zur Leistungserbringung verpflichtet.
3.4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; gegenüber Unternehmern zusätzlich die Pauschale gemäß § 458 UGB.
4. Terminverschiebung, Stornierung und Verhinderung
4.1. Absage durch den Auftragnehmer: Muss der Auftragnehmer einen Termin aus Gründen absagen, die er zu vertreten hat, erhält der Auftraggeber sämtliche bereits geleisteten Zahlungen zu 100 % zurück. Der Auftragnehmer bemüht sich nach Kräften, einen geeigneten Ersatz zu empfehlen oder einen Ersatztermin anzubieten.
4.2. Verhinderung des Auftragnehmers: Kann der Auftragnehmer einen Termin aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (insbesondere Krankheit, Unfall, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen), nicht wahrnehmen, verständigt er den Auftraggeber unverzüglich. Der Auftragnehmer bemüht sich, eine gleichwertig qualifizierte Ersatzperson aus seinem Netzwerk vorzuschlagen. Diese wird nur mit Zustimmung des Auftraggebers eingesetzt; der Auftragnehmer bleibt in diesem Fall Vertragspartner und verantwortet die Nachbearbeitung. Stimmt der Auftraggeber nicht zu oder steht keine Ersatzperson zur Verfügung, erhält der Auftraggeber sämtliche Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen in diesem Fall nicht.
4.3. Wetter: Bei für Außenaufnahmen ungeeigneter Witterung (die Beurteilung obliegt dem Auftragnehmer nach fachlichem Ermessen) wird der Termin einvernehmlich und kostenfrei verschoben. Kommt kein Ersatztermin zustande, werden geleistete Zahlungen abzüglich bereits erbrachter Leistungen und angefallener Aufwendungen rückerstattet.
4.4. Terminverschiebung durch den Auftraggeber: Wünscht der Auftraggeber eine Verschiebung, ist diese kostenfrei, wenn binnen 14 Tagen ab dem Verschiebungswunsch ein konkreter Ersatztermin vereinbart wird, der innerhalb von sechs Monaten ab dem Verschiebungswunsch liegt. Kommt kein solcher Ersatztermin zustande, gilt der Verschiebungswunsch als Stornierung gemäß Punkt 4.6; maßgeblich ist der Zeitpunkt des Verschiebungswunsches im Verhältnis zum ursprünglichen Termin. Wird ein verschobener Termin später storniert, gilt mindestens der Stornosatz, der zum Zeitpunkt des Verschiebungswunsches angefallen wäre. Bereits angefallene, nicht stornierbare Aufwendungen (z. B. gebuchte Unterkünfte) trägt der Auftraggeber auch bei kostenfreier Verschiebung.
4.5. Verspätung / Nichterscheinen: Erscheint der Auftraggeber mehr als 30 Minuten nach vereinbartem Beginn ohne vorherige Verständigung und ist er nach Kontaktversuch nicht erreichbar, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Ort zu verlassen. In diesem Fall gilt Punkt 4.6 (Stornierung mit weniger als 7 Tagen Vorlaufzeit) sinngemäß.
4.6. Stornierung durch den Auftraggeber:
Zeitpunkt der Stornierung:
- Mehr als 30 Tage vor Termin: Volle Rückerstattung geleisteter Anzahlungen
- 29 bis 15 Tage vor Termin: Anzahlung (25 %) verfällt; ohne Anzahlung: 25 % der Auftragssumme
- 14 bis 7 Tage vor Termin: 50 % der Auftragssumme
- Weniger als 7 Tage vor Termin: 80 % der Auftragssumme
4.7. In allen Stornofällen werden ersparte Aufwendungen (insbesondere nicht angefallene Reise- und Materialkosten) sowie ein tatsächlich erzieltes Ersatzgeschäft für den betreffenden Termin angerechnet. Dem Auftraggeber steht der Nachweis eines geringeren, dem Auftragnehmer der Nachweis eines höheren Schadens offen. Das richterliche Mäßigungsrecht (§ 1336 ABGB) bleibt unberührt.
4.8. Bereits erbrachte Teilleistungen (z. B. Pre-Production, Konzeption, Location-Scouting) werden in jedem Fall anteilig verrechnet.
5. Nutzungsrechte, Weitergabe und Bearbeitung
5.1. Der Auftraggeber erhält an den final gelieferten Foto- und Videodateien ein nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur kommerziellen Nutzung für eigene Zwecke (Werknutzungsbewilligung), insbesondere für Website, Social Media, Print, Präsentationen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Werbung. Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer. Ein ausschließliches Nutzungsrecht wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung im Angebot eingeräumt; das Recht des Auftragnehmers zur Eigenwerbung gemäß Punkt 10 bleibt davon unberührt.
5.2. Weitergabe an Dritte: Eine Weitergabe der Dateien an Dritte oder eine Unterlizenzierung ist nur in folgendem Umfang gestattet:
a) Ist der Auftraggeber eine Agentur, darf er die Dateien an seinen Endkunden weitergeben; dieser erhält die Rechte gemäß Punkt 5.1 im selben Umfang.
b) Der Auftraggeber darf die Dateien Medien, Geschäftspartnern und Investoren für Berichterstattung oder Veröffentlichungen über den Auftraggeber zur Verfügung stellen.
c) Die Weitergabe an Sponsoren, Partnerunternehmen, Ausstellende oder Vortragende einer Veranstaltung zu deren eigenen Zwecken bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers per E-Mail.
d) Ein Verkauf der Dateien oder deren Nutzung durch Dritte für eigene Werbung (z. B. Kampagnen anderer Marken) bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers per E-Mail und wird gesondert vergütet.
5.3. Die Nutzungsrechte entstehen mit Lieferung der finalen Dateien. Ist die zugehörige Rechnung 14 Tage nach einer Zahlungserinnerung weiterhin nicht beglichen, ruhen die Nutzungsrechte bis zur vollständigen Bezahlung. Bis dahin hat der Auftraggeber jede weitere Nutzung zu unterlassen; bereits veröffentlichte Inhalte hat er auf Aufforderung des Auftragnehmers per E-Mail binnen 7 Tagen zu entfernen. Der Anspruch auf das vereinbarte Honorar bleibt davon unberührt.
5.4. Bearbeitung: Veränderungen, die in Bildlook oder Schnitt eingreifen, insbesondere Umfärbung, Filter, Retusche oder Neuschnitt, bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers. Gestattet sind übliche Anpassungen für die Nutzung, insbesondere Zuschnitt auf Plattformformate, Komprimierung sowie die Zusammenstellung mehrerer Fotos zu Carousels oder Collagen.
5.5. RAW-Dateien werden standardmäßig nicht geliefert. Ist die Lieferung im Angebot ausdrücklich vereinbart, erhält der Auftraggeber die RAW-Dateien und ist ausschließlich hinsichtlich dieser zur eigenen Bearbeitung berechtigt.
5.6. Namensnennung: Der Auftraggeber wird höflich ersucht, bei Veröffentlichungen (insbesondere Social Media) den Urheber zu nennen bzw. zu verlinken. Eine Vertragsstrafe bei Unterlassung ist ausgeschlossen.
6. Gestaltung, Musik, Drohne und Gewährleistung
6.1. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer in Kenntnis seines spezifischen Bild- und Schnittstils (Portfolio). Die künstlerische Gestaltung (Bildauswahl, Farblook, Schnitt, Musik) liegt im fachlichen Ermessen des Auftragnehmers.
6.2. Reklamationen, die ausschließlich auf abweichendem persönlichen Geschmack beruhen, begründen keinen Mangel und keinen Anspruch auf Neubearbeitung oder Preisminderung.
6.3. Die gesetzliche Gewährleistung für tatsächliche technische Mängel (z. B. fehlerhafte Dateien, nicht vereinbarungsgemäße Deliverables) bleibt unberührt.
6.4. Musik: Für Produktionen zur Veröffentlichung verwendet der Auftragnehmer Musik aus lizenzierten Musikbibliotheken. Deren Nutzung richtet sich nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters und ist nur als Teil des gelieferten Videos gestattet, nicht separat.
6.5. Musik auf Wunsch des Auftraggebers: Wünscht der Auftraggeber bestimmte Musiktitel, die nicht aus einer Lizenzbibliothek stammen (z. B. das Lied des Hochzeitstanzes), wird das Video mit dieser Musik ausschließlich für die private Nutzung im Familien- und Freundeskreis geliefert. Eine Veröffentlichung dieser Fassung, insbesondere auf Social Media oder Videoplattformen, ist nicht gestattet. Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer bei einer Veröffentlichung entgegen dieser Bestimmung schad- und klaglos. Eine zusätzliche Fassung mit lizenzierter Musik zur Veröffentlichung erstellt der Auftragnehmer auf Wunsch gegen gesonderte Verrechnung nach Aufwand.
6.6. Drohnenaufnahmen erfolgen nur, soweit sie rechtlich zulässig und behördlich genehmigt sind und Witterung sowie Sicherheitslage es erlauben; die Entscheidung trifft der Auftragnehmer als verantwortlicher Pilot. Erforderliche Genehmigungen holt der Auftragnehmer ein; der Aufwand dafür wird gesondert verrechnet. Können vereinbarte Drohnenaufnahmen aus diesen Gründen nicht durchgeführt werden, stellt dies keinen Mangel dar; der im Angebot dafür ausgewiesene Preisanteil wird in diesem Fall nicht verrechnet.
7. Feedback, Lieferung und Archivierung
7.1. Lieferfristen ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Die Lieferung erfolgt digital.
7.2. Feedback: Im Honorar ist eine Feedbackrunde enthalten, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber übermittelt sein Feedback gesammelt per E-Mail. Weitere Änderungswünsche werden nach Aufwand verrechnet; kleinere Korrekturen kann der Auftragnehmer nach eigenem Ermessen kostenfrei übernehmen.
7.3. Abnahme: Erhält der Auftragnehmer binnen 14 Tagen nach Übermittlung einer Fassung kein Feedback, gilt diese Fassung als abgenommen und final. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Auftragnehmer bei Übermittlung der Fassung auf diese Frist und ihre Bedeutung hingewiesen hat.
7.4. Der Auftragnehmer bewahrt die final gelieferten Daten für mindestens 12 Monate ab Lieferdatum auf. Ein Anspruch auf Aufbewahrung über diesen Zeitraum hinaus besteht nicht; danach können die Daten unwiederbringlich gelöscht werden. Die dauerhafte Sicherung obliegt ab Lieferung ausschließlich dem Auftraggeber. Rohmaterial (ungeschnittenes Material, RAWs) wird in der Regel ebenfalls 12 Monate aufbewahrt; ein Anspruch darauf besteht nicht.
8. Haftung und Datenverlust
8.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Personenschäden, für die unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen gehaftet wird.
8.2. Gehen Aufnahmen durch technisches Versagen außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Auftragnehmers verloren (z. B. Speicherkartendefekt, Kameraausfall, Datenträgerdefekt vor Lieferung), ist die Haftung, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auf die Rückerstattung der für die betreffende Leistung geleisteten Zahlungen beschränkt.
8.3. Die Haftung für entgangenen Gewinn und sonstige Folgeschäden ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
9. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers und Rechte Dritter
9.1. Der Auftraggeber sorgt für erforderliche Drehgenehmigungen und Location-Zugänge, die Organisation und Kooperationsbereitschaft der abzubildenden Personen sowie die rechtzeitige Bereitstellung vereinbarter Materialien (Briefings, Logos, Produkte).
9.2. Der Auftraggeber gewährleistet, dass von ihm beigestellte Materialien (Logos, Marken, Musik, Texte, Fremdmaterial) frei von Rechten Dritter sind bzw. die erforderlichen Lizenzen vorliegen, und hält den Auftragnehmer insoweit schad- und klaglos.
9.3. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund verletzter Mitwirkungspflichten gehen zulasten des Auftraggebers; vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechend.
9.4. Veranstaltungen: Bei Veranstaltungen informiert der Auftraggeber die Teilnehmenden vorab (z. B. in Einladung oder Anmeldung) und vor Ort (z. B. durch Hinweisschilder am Eingang) darüber, dass Foto- und Videoaufnahmen angefertigt und veröffentlicht werden. Für die Rechtmäßigkeit seiner eigenen Veröffentlichungen ist der Auftraggeber verantwortlich. Möchten einzelne Personen nicht aufgenommen werden, teilt der Auftraggeber dies nach Möglichkeit vor Beginn mit; der Auftragnehmer berücksichtigt solche Wünsche, soweit es der Ablauf zulässt.
10. Eigenwerbung / Portfolio
10.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die entstandenen Foto- und Videoaufnahmen (ganz oder in Teilen) zur Eigenwerbung zu nutzen, insbesondere für Portfolio, Website, Social Media und Pitches.
10.2. Berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers (z. B. unveröffentlichte Produkte, Sperrfristen) wird auf Hinweis per E-Mail Rechnung getragen; entsprechende Einschränkungen werden im Angebot festgehalten.
10.3. Bei Aufnahmen, in deren Mittelpunkt einzelne Personen stehen (z. B. Brautpaare, Personen in Testimonials, Porträts), erfolgt die Nutzung zur Eigenwerbung nur mit deren Einwilligung. Diese kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Im Übrigen, insbesondere bei Veranstaltungsaufnahmen, stützt sich die Eigenwerbung auf das berechtigte Interesse des Auftragnehmers (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO); abgebildete Personen können dieser Nutzung jederzeit widersprechen.
11. Rücktrittsrecht für Verbraucher
11.1. Ist der Auftraggeber Verbraucher und wurde der Vertrag im Fernabsatz (z. B. per E-Mail, Telefon, Website) oder außerhalb von Geschäftsräumen des Auftragnehmers geschlossen, gilt folgende Widerrufsbelehrung. Gegenüber Unternehmern gilt Punkt 11 nicht.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Tobias Gärtner, gaertner.studio, Am Nasenberg 12, 3133 Traismauer, office@gaertner.studio) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
11.2. Vorzeitiger Beginn: Soll die Leistung innerhalb der Widerrufsfrist beginnen (z. B. ein Drehtermin innerhalb von 14 Tagen), bestätigt der Verbraucher bei Auftragserteilung per E-Mail: „Ich verlange ausdrücklich, dass gaertner.studio vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt. Mir ist bekannt, dass ich bei einem Widerruf einen anteiligen Betrag für bereits erbrachte Leistungen zahle und mein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.“
12. Schlussbestimmungen
12.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen.
12.2. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände (§ 14 KSchG).
12.3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
12.4. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags erfolgen per E-Mail.
12.5. Mitteilungen: Sämtliche Erklärungen und Mitteilungen im Rahmen des Vertrags (insbesondere Annahme, Stornierung, Verschiebung, Feedback und Zustimmungen) erfolgen per E-Mail, seitens des Auftraggebers an office@gaertner.studio, seitens des Auftragnehmers an die vom Auftraggeber verwendete oder bekanntgegebene E-Mail-Adresse. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
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