Terms of Service

Terms of Service

Gärtner Studio — Tobias Gärtner

Am Nasenberg 12, 3133 Traismauer · office@gaertner.studio

Stand: Juli 2026

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

1.1. Diese AGB gelten für alle Foto- und Videoproduktionen sowie damit verbundene Leistungen von Tobias Gärtner ("Auftragnehmer") gegenüber Unternehmern und Verbrauchern ("Auftraggeber").

1.2. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen im individuellen schriftlichen Angebot gehen diesen AGB vor. Lieferzeiten, konkrete Leistungsumfänge (Deliverables) und projektspezifische Reisekosten werden stets im individuellen Angebot festgelegt.

1.3. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.

1.4. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots (auch per E-Mail) zustande. Diese AGB werden dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht.

2. Reisekosten

2.1. An- und Abreise innerhalb Wiens ist im Honorar enthalten.

2.2. Reisen außerhalb Wiens (Fahrtkosten, gegebenenfalls Übernachtung und Reisezeit) werden projektbezogen kalkuliert und im Angebot ausgewiesen.

3. Zahlungsbedingungen

3.1. Die Schlussrechnung wird mit finaler Lieferung gelegt und ist binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

3.2. Bei Auftragswerten unter EUR 5.000 ist keine Anzahlung erforderlich.

3.3. Bei Auftragswerten ab EUR 5.000 ist eine Anzahlung von 25 % der Auftragssumme nach Vertragsabschluss fällig. Der Auftragnehmer ist erst nach Eingang der Anzahlung zur Leistungserbringung verpflichtet.

3.4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; gegenüber Unternehmern zusätzlich die Pauschale gemäß § 458 UGB.

4. Terminverschiebung, Stornierung und Nichterscheinen

4.1. Absage durch den Auftragnehmer: Muss der Auftragnehmer einen Termin aus Gründen absagen, die er zu vertreten hat, erhält der Auftraggeber sämtliche bereits geleisteten Zahlungen zu 100 % zurück. Der Auftragnehmer bemüht sich nach Kräften, einen geeigneten Ersatz zu empfehlen oder einen Ersatztermin anzubieten.

4.2. Wetter: Bei für Außenaufnahmen ungeeigneter Witterung — die Beurteilung obliegt dem Auftragnehmer nach fachlichem Ermessen — wird der Termin einvernehmlich und kostenfrei verschoben. Kommt kein Ersatztermin zustande, werden geleistete Zahlungen abzüglich bereits erbrachter Leistungen und angefallener Aufwendungen rückerstattet.

4.3. Verspätung / Nichterscheinen: Erscheint der Auftraggeber mehr als 30 Minuten nach vereinbartem Beginn ohne vorherige Verständigung und ist er nach Kontaktversuch nicht erreichbar, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Ort zu verlassen. In diesem Fall gilt Punkt 4.4 (Stornierung mit weniger als 7 Tagen Vorlaufzeit) sinngemäß.

4.4. Stornierung durch den Auftraggeber:

Zeitpunkt der StornierungFolgeMehr als 30 Tage vor TerminVolle Rückerstattung geleisteter Anzahlungen29 bis 15 Tage vor TerminAnzahlung (25 %) verfällt; ohne Anzahlung: 25 % der Auftragssumme14 bis 7 Tage vor Termin50 % der AuftragssummeWeniger als 7 Tage vor Termin80 % der Auftragssumme

4.5. In allen Stornofällen werden ersparte Aufwendungen (insbesondere nicht angefallene Reise- und Materialkosten) sowie ein tatsächlich erzieltes Ersatzgeschäft für den betreffenden Termin angerechnet. Dem Auftraggeber steht der Nachweis eines geringeren, dem Auftragnehmer der Nachweis eines höheren Schadens offen. Das richterliche Mäßigungsrecht (§ 1336 ABGB) bleibt unberührt.

4.6. Bereits erbrachte Teilleistungen (z. B. Pre-Production, Konzeption, Location-Scouting) werden in jedem Fall anteilig verrechnet.

5. Nutzungsrechte, Bearbeitung und RAW-Dateien

5.1. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein umfassendes, zeitlich und räumlich unbeschränktes kommerzielles Werknutzungsrecht an den final gelieferten Foto- und Videodateien. Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer.

5.2. Vor vollständiger Bezahlung ist jede Nutzung des Materials unzulässig.

5.3. Bearbeitungsverbot: Wesentliche Veränderungen der finalen Dateien — insbesondere Neubearbeitung, Umfärbung, Filter oder sonstige Eingriffe in Bildlook und Schnitt — sind unzulässig. Übliche technische Anpassungen (Zuschnitt auf Plattformformate, Komprimierung) sind gestattet.

5.4. RAW-Dateien werden standardmäßig nicht geliefert. Ist die Lieferung im Angebot ausdrücklich vereinbart, erhält der Auftraggeber die RAW-Dateien und ist ausschließlich hinsichtlich dieser zur eigenen Bearbeitung berechtigt.

5.5. Namensnennung: Der Auftraggeber wird höflich ersucht, bei Veröffentlichungen (insbesondere Social Media) den Urheber zu nennen bzw. zu verlinken. Eine Vertragsstrafe bei Unterlassung ist ausgeschlossen.

6. Künstlerische Gestaltungsfreiheit und Gewährleistung

6.1. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer in Kenntnis seines spezifischen Bild- und Schnittstils (Portfolio). Die künstlerische Gestaltung (Bildauswahl, Farblook, Schnitt, Musik) liegt im fachlichen Ermessen des Auftragnehmers.

6.2. Reklamationen, die ausschließlich auf abweichendem persönlichen Geschmack beruhen, begründen keinen Mangel und keinen Anspruch auf Neubearbeitung oder Preisminderung.

6.3. Die gesetzliche Gewährleistung für tatsächliche technische Mängel (z. B. fehlerhafte Dateien, nicht vereinbarungsgemäße Deliverables) bleibt unberührt.

7. Lieferung und Datenarchivierung

7.1. Lieferfristen ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Die Lieferung erfolgt digital.

7.2. Der Auftragnehmer bewahrt die final gelieferten Daten für mindestens 12 Monate ab Lieferdatum auf. Ein Anspruch auf Aufbewahrung über diesen Zeitraum hinaus besteht nicht; danach können die Daten unwiederbringlich gelöscht werden. Die dauerhafte Sicherung obliegt ab Lieferung ausschließlich dem Auftraggeber. Rohmaterial (ungeschnittenes Material, RAWs) kann bereits nach Projektabschluss gelöscht werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

8. Haftung und Datenverlust

8.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Personenschäden, für die unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen gehaftet wird.

8.2. Gehen Aufnahmen durch technisches Versagen außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Auftragnehmers verloren (z. B. Speicherkartendefekt, Kameraausfall, Datenträgerdefekt vor Lieferung), ist die Haftung — außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit — auf die Rückerstattung der für die betreffende Leistung geleisteten Zahlungen beschränkt.

8.3. Die Haftung für entgangenen Gewinn und sonstige Folgeschäden ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

9. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers und Rechte Dritter

9.1. Der Auftraggeber sorgt für erforderliche Drehgenehmigungen und Location-Zugänge, die Organisation und Kooperationsbereitschaft der abzubildenden Personen sowie die rechtzeitige Bereitstellung vereinbarter Materialien (Briefings, Logos, Produkte).

9.2. Der Auftraggeber gewährleistet, dass von ihm beigestellte Materialien (Logos, Marken, Musik, Texte, Fremdmaterial) frei von Rechten Dritter sind bzw. die erforderlichen Lizenzen vorliegen, und hält den Auftragnehmer insoweit schad- und klaglos.

9.3. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund verletzter Mitwirkungspflichten gehen zulasten des Auftraggebers; vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechend.

10. Eigenwerbung / Portfolio

10.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die entstandenen Foto- und Videoaufnahmen (ganz oder in Teilen) zur Eigenwerbung zu nutzen, insbesondere für Portfolio, Website, Social Media und Pitches.

10.2. Berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers (z. B. unveröffentlichte Produkte, Sperrfristen) wird auf schriftlichen Hinweis Rechnung getragen; entsprechende Einschränkungen werden im Angebot festgehalten.

10.3. Bei Aufnahmen, auf denen Privatpersonen erkennbar abgebildet sind, erfolgt die Portfolio-Nutzung nur mit gesonderter Einwilligung der abgebildeten Person(en) (§ 78 UrhG, DSGVO). Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

11. Rücktrittsrecht für Verbraucher (FAGG)

11.1. Ist der Auftraggeber Verbraucher und wurde der Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. E-Mail, Website, Telefon) geschlossen, steht ihm ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss zu (§ 11 FAGG). Der Rücktritt bedarf keiner Begründung; es genügt eine eindeutige Erklärung (z. B. E-Mail).

11.2. Wünscht der Verbraucher die Leistungserbringung bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist (z. B. Shooting-Termin innerhalb der 14 Tage), hat er dies ausdrücklich zu verlangen. Tritt er danach zurück, hat er ein anteiliges Entgelt für bereits erbrachte Leistungen zu zahlen (§ 16 FAGG). Das Rücktrittsrecht erlischt bei vollständiger Vertragserfüllung, wenn die Leistung auf ausdrückliches Verlangen und mit Bestätigung der Kenntnis vom Erlöschen des Rücktrittsrechts vorzeitig erbracht wurde.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen.

12.2. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände (§ 14 KSchG).

12.3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

12.4. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).